Bezahlte Lootboxen haben einen schlechten Ruf, weil sie als Jugendschutzrisiko gelten. Durch das neue Jugendschutzgesetz können sie bei der Alterseinstufung durch die USK sogar berücksichtigt werden. Das neue FIFA ist deshalb ab 12 freigegeben anstatt wie zuvor ohne Altersbeschränkung. Aber reicht das aus? Oder sind Lootboxen letztlich Glücksspiel und sollten auch so behandelt werden? Das und mehr besprechen wir mit juristischer Unterstützung von Robin Anstötz (Institut für Glücksspiel und Gesellschaft, Ruhr-Universität Bochum).
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20. Juni 2019