Wie Publisher PQube mitteilte, hat die USK dem Spiel Gal Gun 2 auch in zweiter Instanz die Kennzeichnung verweigert – ein Spiel, in dem man Schulmädchen mit einer Waffe bespritzt. Ohne Kennzeichen wird der Titel es wohl nicht in deutsche Ladenregale schaffen. Diese Entscheidung lässt scheinbar nur einen Schluss zu: Deutschland ist prüde und die USK bekommt bei nackter Haut einen schlimmen Schreck. Sex, das ist wohl zu sexy für uns.

So lautet zumindest die Geschichte, die in den Artikeln und Kommentarspalten vieler Spieleseiten erzählt wird. Die Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser die Entscheidung nicht nachvollziehen können.

 

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Dosentier kommentiert auf pcgames.de: „Verstehe das Problem gerade nicht.“

 

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Italo Beat Boy kommentiert auf playfront.de: „Zu viel Freizügigkeit und Perversität“ – dabei bemerkt man nicht nur den Sarkasmus, sondern auch ein Unverständnis für die Sache.

 

Dasselbe Unverständnis findet sich in den News-Beiträgen selbst. So stellt Playm.de etwa die titelgebende Frage, ob das Spiel zu sexy für Deutschland ist. Play3.de fragt sich, ob Gal Gun 2 vielleicht zu aufreizend für uns sein könnte. Für die PC Games, eines der größten PC-Spielemagazine Deutschlands, ist die Sache klar: Gal Gun 2 ist sexy – und für die USK wohl einfach zu schlüpfrig. Hier bekommt man all zu leicht den Eindruck, Deutschland – oder jedenfalls die USK – habe ein Problem mit erotischen Inhalten. Wie sich bei näherer Prüfung zeigt, kommt die ganze Geschichte so nicht hin.

 

Was für ein Spiel ist Gal Gun 2?

 

Oft hilft es, einen Schritt zurückzutreten und zu schauen: worüber sprechen wir hier eigentlich? Ich werde keine tiefschürfende Analyse von Gal Gun 2 anstellen, aber ein kurzer Blick auf das Spiel ist für das Verständnis an dieser Stelle wichtig. Das Spiel ist nicht im engeren Sinne pornografisch, das heißt, es zeigt keine expliziten sexuellen Handlungen. Was also passiert in dem Spiel? Andreas Bertits schreibt für die PC Games, Gal Gun 2 sei ein Spiel, in dem „ihr mit einer Pheromonkanone auf die Lustzonen von japanischen Anime Mädchen schießen müsst, um euch diese vom Leib zu halten.“ Nach Inspektion des Trailers möchte ich dieser Beschreibung eine eigene hinzufügen. Das versuche ich so neutral wie möglich:

 

Dem Trailer nach spielt Gal Gun 2 vollständig im Schulkontext. Spielerinnen und Spieler bewegen sich in der Ego-Perspektive durch die Schulumgebungen. In den Klassenräumen, Sporthallen, Duschen und dem Schulhof sind ausschließlich junge Mädchen zu sehen. Die Figuren nehmen überwiegend geschlechtsbetonte Körperhaltungen ein – das heißt, die Mädchen strecken beispielsweise ihren Po in die Kamera, sodass unter ihren Röcken Haut und Höschen zu sehen sind. Mit einer speziellen Waffe können Spielerinnen und Spieler diese Posen aktiv herbeiführen, indem sie den Mädchen in den Schritt oder auf den Hintern schießen. Auf diese Weise kann man ihnen auch die Kleidung vom Leib schießen.

 

Aufhorchen muss man hier keinesfalls bei Höschen oder Po. Sondern bei Mädchen.

Das Alter der Mädchen im Spiel ist nicht eindeutig bestimmt, aber Gesichtszüge und Verhaltensweisen sowie der Schulkontext legen sehr stark nahe, dass es sich nicht um Erwachsene handelt. (Im Übrigen könnte man auch hellhörig werden, wenn es darum geht, anderen Menschen gegen ihren Willen Kleider vom Leib zu reißen.)

 

 

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playfront.de über Gal*Gun 2: „Zu sexy für Deutschland“

 

 

Persönliche Meinungen und Vorurteile?

 

Publisher PQube demonstriert in einem Statement zur Entscheidung der USK leider großes Unverständnis für die Situation. Auf Anfrage von Rice Digital sagte der Publisher, „Spielen auf Grundlage persönlicher Meinungen und Vorurteile das Recht zu verweigern, in einem Markt zu existieren, ist etwas, das wir streng ablehnen“ (die Hervorhebung stammt von mir). Das volle Statement findet ihr auf der Website von Rice Digital.

Hier nimmt die Deutung der Entscheidung bereits die falsche Abzweigung. Die Entscheidungen der USK liegen fernab persönlicher Meinungen. Nicht nur basiert die Vergabe der Alterskennzeichen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie. In den Prüfverfahren werden auch etwaige rechtliche Bedenken berücksichtigt. Marek Brunner von der USK sagte im Interview bei den Runaways zur rechtlichen Prüfung am Beispiel von Hakenkreuzen, „Wir sind die erste Instanz […] Wir sorgen vor Markteintritt dafür, den Anbietern zu sagen: Ihr könnt gerne probieren, das in Deutschland rauszubringen, aber ihr bekommt dafür von uns keine Freigabe. Wenn nämlich ein Staatsanwalt dieses Spiel beschlagnahmen würde […], dann müsste dieser Verwaltungsakt, der staatlich ist, wieder zurückgezogen werden.“ Die USK prüft also vorab, ob eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle zu erwarten ist (auch wenn es nicht immer zu einer Indizierung kommt).

 

Gesetzlich abgesichert

 

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) wie auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist die so genannte „Posendarstellung“ von Kindern und Jugendlichen rechtlich geregelt. So zählen zu den so genannten jugendgefährdenden Trägermedien nach § 15, Absatz 2 JuSchG unter anderem solche, die „Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen“. Ein ähnlicher Passus findet sich auch im JMStV wieder. Dort heißt es in § 4, Absatz 1, „Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie […] Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen“. In einem der ersten Urteile zur Posendarstellung wird die Auslegung des JMStV näher ausgeführt:

 

„Solch eine Abbildung liegt insbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Hierbei sind auch die dargestellte Situation und der konkrete Gesamteindruck der Darstellung im Einzelfall zu berücksichtigen“ OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2007,  Az. 322 Ss 24/07 (OWi)

 

Es spielt demnach keine Rolle, ob in einem Spiel behauptet wird, eine Figur sei volljährig. In Gal Gun 2 kann beispielsweise der Schulkontext, die Kleidung und das Verhalten der Figuren den Eindruck einer kindlichen Darstellung erzeugen. Dann fällt die Darstellung unter JMStV § 4, Absatz 2.

 

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play3.de über Gal*Gun 2: „Zu aufreizend für deutsche Spieler?“

 

 

Wie alt wirken die Figuren aus Gal Gun 2?

 

Ist es nur unser persönlicher Eindruck, dass die Figuren in Gal Gun 2 sehr jung dargestellt werden? Dazu haben wir N = 52 zufällige Personen (46 % weiblich) in der Fußgänger dazu interviewt. Wir haben ihnen zwei Bilder gezeigt und jeweils gefragt „Auf welches Alter würdest du diese Figur schätzen?“

Die erste Figur (rechts auf dem verlinkten Bild) wurde durchschnittlich auf 12 Jahre geschätzt. Die jüngste Schätzung lag bei 4 Jahren und 94 % der Befragten stuften die Figur als minderjährig ein.

Die zweite Figur (rechts auf dem verlinkten Bild) wurde im Mittel auf 16 Jahre geschätzt. Hier lag die jüngste Schätzung bei 6 Jahren und immerhin 67 % der Befragten empfanden die Figur als minderjährig.

(Wir verzichten hierbei bewusst auf die Darstellung der Abbildungen.)

 

Hier geht es nicht um Sex

 

Wir haben uns gesellschaftlich (d.h. auch gesetzlich) darauf geeinigt, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern (zumindest bis 16 Jahre) nicht in Ordnung – und strafbar – sind. Dasselbe gilt für Medien mit derartigen Darstellungen. Dafür gibt es gute Gründe: Es beginnt damit, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer geistigen Entwicklung nicht einwilligungsfähig sind und die Implikationen sexueller Handlungen nicht oder anders verstehen als Erwachsene. Dazu zählt auch, dass wir die Darstellung von Kindern in sexuellen Situationen nicht normalisieren, indem wir sie medial zugänglich machen. Solche Medien, auch wenn sie nicht immer strafrechtliche Relevanz haben, können als Einstieg für tatsächliche Pornographie verwendet werden.

Noch einmal: Wenn wir derartige Darstellungen tolerieren, signalieren wir Akzeptanz und senken die Hemmschwelle für tatsächliche Übergriffe auf Kinder (vgl. BPjM zur „Posendarstellung“). Solange wir eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen nicht ausschließen können, sollten wir in unserem eigenen Interesse, und dem unserer Kinder, beschränkend darauf reagieren. Genau das tut der Gesetzgeber mit dem JuSchG und dem JMStV.

Wenn die PC Games nun schreibt, dass es sexy – vielleicht etwas schlüpfrig? – wäre, Kindern mit Pheromonen bis zur orgasmischen Exkstase unter den Rock zu spritzen, denke ich mir: Ew. Ich denke mir auch, wir sollten mehr darüber sprechen, was tatsächlich dargestellt wird und ob wir damit einverstanden sind. Nicht aus Prüderie und Angst vor nackter Haut – hier geht es nicht um Sex! Sondern um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist es ebenso wichtig, sich mit der Gesetzesgrundlage vertraut zu machen. Das hilft am Ende auch dabei, notwendige und richtige Entscheidungen von persönlicher Meinung zu unterscheiden.

 

Danksagung

Großer Dank geht an Merle für die Idee für die Umfrage & Datenerhebung in der Fußgängerzone!

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14 comments on “Nein, Gal Gun 2 ist nicht »zu sexy für Deutschland«

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] Warum lässt Valve La Ruinas sexistisches Machwerk also auf Steam zu? Hätte der Konzern nicht zumindest eine moralische Verantwortung, auch wenn das Spiel rechtlich gesehen auf der nordamerikanischen Plattform angeboten werden darf? In die Köpfe von Valves Entscheidungsträgern zu blicken ist natürlich nicht möglich, und ein Statement auf meine Nachfrage bei Valve steht noch aus. Das Argument, Valve würde sich aus Profitgier nicht um die moralischen Fallstricke ihrer Angebote scheren, wenn sie nicht dazu gezwungen werden, liegt freilich nahe, erscheint aber paradox, wenn man sich einige der zuvor getroffenen Entscheidungen ansieht. Valve ist berüchtigt dafür, Spiele mit einem Fokus auf Sexualität besonders kritisch zu beäugen und, wie etwa im Fall von You Must be 18 or Older to Enter, von Steam zu entfernen. Gleichzeitig dürfen jedoch humoristische Spiele mit sexuellen Implikationen wie Shower with your Dad Simulator 2015 verkauft werden. Auch Ecchi-Spiele, teilweise mit Hentai-Inhalten, werden in immer kürzer werdenden Abständen auf Steam veröffentlicht. Deren explizite Inhalte müssen zwar zensiert werden, der offizielle Uncut Patch darf jedoch nach Belieben von den Entwicklern im entsprechenden Community Forum angeboten werden. Und auch Spiele, die sich nicht anders beschreiben lassen als mit dem Adjektiv ‘problematisch’, finden sich auf Steam: Tropical Liquor macht aus dem Gefügigmachen junger Mädchen durch Abfüllen mit Alkohol ein Memory-artiges Spiel, an dessen Ende sich besagtes Mädchen mindestens auszieht. Problematisch ist dabei weniger das Ausleben einer Machtfantasie an betrunkenen Frauen, wenn das auch in sich bereits ein kritischer Punkt ist, über den es sich an anderer Stelle zu reden lohnen würde. Nein, schlimmer noch: Die Darstellung der eindeutig besonders jung gezeichneten Frauen weist nicht weniger auf die Minderjährigkeit der Figuren hin als etwa in Gal Gun 2, dem die USK erst kürzlich aufgrund von Verstößen gegen die Posendarstellung Minderjähriger das Siegel verwehrte. […]

Comments

  1. Danke für diese wunderbar differenzierte Auseinandersetzung mit einer teils doch schwierigen und undurchsichtigen Diskussion! Beim Lesen des Textes kam mir recht bald eine gewisse Parallele zu Jungendbüchern in den Sinn, bei denen es immer mal wieder ähnliche Debatten gibt, besonders beim Thema der Sexualität von 16-18 Jährigen. Bei genauerer Betrachtung ist aber klar erkenntlich, wo die Unterschiede liegen: Zielgruppe, Darstellung, Grad der Interaktion, Zweck/Ziel etc., all das sind Faktoren, die bei einer genaueren Analyse große Unterschiede zwischen Jugendbüchern und Spielen wie Gal Gun 2 zeigen.

    Was mir sofort auffällt, ist das eigentlich asymetrische Setting in Gal Gun 2, das die SpielerInnen fast schon zu Tätern macht, auch wenn das vielleicht etwas stark formuliert sein könnte. In so einem Setting wird die Frage nach der Zielgruppe noch brisanter.. Spielen Jugendliche Gal Gun 2, um spielerisch eine gewisse Entwicklungsphase zu erfahren? Selbst wenn das der Fall wäre, würde das vermutlich zu einer sehr dysfunktionalen Verhaltenspraxis führen.
    Ist die Zielgruppe hingegen 18+, so sind die Ansätze der gesetzlichen Regelung sehr nachvollziehbar. Welches Ziel verfolgt man selbst oder welches Spielziel wird einem konkret vorgegeben? Dann ist auch ein Vergleich zu anderen Spielen dienlich, die zwar übersexualisierte, aber nicht minderjährige Darstellungen enthalten, beispielsweise die DoA Beach Volleyball Serie. Abhängig von konservativer oder liberaler Haltung lässt sich auch das Spielerlebnis, mit großbrüstigen Damen Beach Volleyball zu spielen, kritisch kommentieren, jedoch unterschiedlich als Gal Gun 2. Während Gender hier freilich eine schwerwiegende Kategorie ist, kommt dem Alter ein weitaus größere Bedeutung zu, damit verbunden eben der Schutz von Minderjährigen.

    Trotzdem wieder mal ein gutes Beispiel, wie Spiele uns als KonsumentInnen etwas vermitteln, und zwar auf sehr subtiler Ebene, was leider durch dominante Diskurse häufig überlagert wird. Von dieser Perspektive finde ich dann die Argumentationsweise der Kommentare spannend, die eigentlich darauf hineinfallen, Sex in Gal Gun 2 über Gewalt in Doom zu legitimieren. Beim genaueren hinsehen sind es aber nicht Sex gegenüber Gewalt, sondern asymetrische Übergriffe gegen Minderjährige gegenüber dem defensiven Kampf gegen die Personifkation des Bösen. (klingt theatralisch, ist zugegebenerweise auch nur eine Argumentationslinie meinerseits…)
    Da steckt auf jeden Fall noch viel Diskussionspotential drinnen! 🙂

  2. Ein erhellender und wichtiger Artikel, vielen Dank!
    Dabei fallen mir direkt wieder zwei Dinge ins Auge, die sich offensicht einfach nicht ändern:
    1. Dass die Leute glauben, es ginge hier um Darstellungen, die per se zu „sexy“ seien und nicht verstehen – oder nicht verstehen wollen – dass ein entscheidender Aspekt das Alter der ProtagonistInnen ist.
    2. Dass entsprechende Entscheidungen oder Änderungen vonseiten der Lokalisierungsteams als „persönliche Meinungen“ (wie im von dir zitierten Statement von PQube) dargestellt werden.

    Das war nämlich schon so, als Nintendo damals für die westliche Version des Rollenspiels Tokyo Mirage Sessions die Outfits einiger Figuren weniger aufreizend gestaltete und (wenn ich mich recht erinnere) auch die Angaben ihres Alters erhöhte. Beispielhaft nplusx.de mit der gewagten These: „Outfits und Charakterdesigns, die _nicht dem persönlichen Geschmack_ der für die Lokalisierung zuständigen Mitarbeiter entsprachen, wurden rigoros geändert, übermalt oder gar komplett ausgetauscht“. Das gleiche Bild in den Leserkommentaren damals oder in einer „Leserstory“, die da spricht von einem „kaputtzensierten JRPG für die Wii U, in dem extra für uns aus dem Westen megagefährliche Bikini-Outfits von allen Charakteren entfernt und durch bescheuert aussehende Kleidungsstücke ersetzt wurden, da unsere Gehirne explodieren würden, wenn wir Anime-Girls in Bikinis sehen würden“.

    Daher vielen Dank für die umfassende und gut argumentierte Aufklärung, die im besten Fall dazu beitragen kann, dass der eine oder andere seine Empörung überdenken wird (oder sich Leute dieser zumindest nicht blind anschließen).

    • Freue mich sehr, dass dir der Beitrag gefällt. Es ist für mich auch nicht das erste Mal, dass ich diese Art Reaktion mitbekomme (sie ist verbreitet und wiederholt sich immer mal wieder). Die von dir genannten Beispiele sind leider echt zum Haareraufen. Ich hoffe, dass in Zukunft anders und besser darüber gesprochen wird und dass die tatsächlich kritischen Aspekte mehr Aufmerksamkeit bekommen.

  3. Man müsste, denke ich, auch vor allem fragen, wie die Vorgängertitel der zu Letzt problematisierten Reihen offenbar allesamt Jugendfreigaben, höchstens ab 16 Jahren, erhalten konnten. Bei „Senran Kagura: Peach Beach Splash“ ging es bekanntlich auch über drei Instanzen: Keine Kennzeichnung (schwer jugendgefährdend), Jugendfreigabe ab 16 Jahren, und final Keine Jugendfreigabe. Solch eine Ungewissheit in der Beurteilungsbandbreite ist recht seltsam und bei gewaltdarstellenden Inhalten kaum mehr vorstellbar bzw. wohl kaum in der Praxis vorhanden. Faktisch fand meiner Ansicht nach durchaus eine Verschärfung der Spruchpraxis der USK statt, was an sich auch schon interessant ist (wäre es auch bei der FSK, die auch einer Folge einer Anime-Serie vor Kurzem die Kennzeichnung wegen Posendarstellungen verweigert hat).

    Das 49. Strafrechtsänderungsgesetz kann jedenfalls wohl nicht direkt diese Ungewissheit (z. B. bei „Peach Beach Splash“) bzw. Verschärfung veranlasst haben, anders als ein USK-Mitarbeiter im Interview mit Rocket Beans TV in der Sendung GameTwo vor Kurzem suggeriert hat. So wurden die Posendarstellungen aus dem JuSchG zwar ins StGB übertragen, bezogen auf §§ 184b, c StGB. Sie standen aber wortgleich auch seit Jahren so im JuSchG. Die jetzigen, neueren Kennzeichnungsverweigerungen wie bei GalGun2 erfolgten nach JuSchG, nicht StGB; es wurden jeweils Darstellungen unterhalb der Pornographieschwelle festgestellt. D. h. die Rechtsgrundlage für die jetzigen Kennzeichnungsverweigerungen war dieselbe, die auch schon zur Prüfungseinreichung der Vorgänger vorgelegen hat, und hätte bei insgesamt äquivalenten Inhalten bereits früher zur Kennzeichnungsverweigerung wegen schwerer Jugendgefährdung geführt haben (verkürzte Darstellung und immer Einzelfallbewertung, eine Vergleichbarkeit ist aber möglich, da die Entscheidungen abgestimmt sein müssen). Ob jetzt die neueren Kennzeichnungsverweigerungen allesamt zur Nicht-Indizierung führen werden, muss sich aber zeigen.

    Dass lediglich Posendarstellungen im Sinne des JuSchG festgestellt wurden, kann im Übrigen wohl auch nur darauf hindeuten, dass die USK-Gremien keine Figuren unter 14 Jahren, also rechtlich gesehen Kinder, in Posendarstellungen bei diesen Titeln, wie Galgun2, gefunden hat. Denn sonst hätte die Kennzeichnung wohl vor allem nach § 184b verweigert werden müssen, wenn man eine Entscheidung des BGH zur Auslegung von § 184b StGB in Betracht zieht, wonach hier die Pornographieschwelle quasi nicht vorhanden ist, anders als bei § 184c StGB ( 1 StR 485/13, siehe auch den Aufsatz „Straf- und jugendschutzrechtliche Auswirkungen des 49. Strafrechtsänderungsgesetzes“ auf Seiten der Bundesprüfstelle online).

    • Die Einschätzungen zum StGB spielen für die Bewertungen von Gal Gun 2 keine besondere Rolle. Die entsprechenden Paragraphen im StGB beziehen sich auf die Darstellungen realer Personen.

      Relevant ist für die USK-Einschätzung vor allem JMStV § 4, Absatz 1, da dieser explizit auch für virtuelle Darstellungen gilt. Die Schlussfolgerung, die USK-Gremien hätten hier keine Figuren unter 14 Jahren gefunden, kann man also nicht machen. Es geht in diesem Fall nämlich nicht um strafrechtlich relevante Inhalte, sondern solche, die die Entwicklung von Kindern und Jugendluchen auf die ein oder andere Weise beeinträchtigen können. Um Pornographie handelt es sich ebenfalls nicht, sondern eben um die so genannte Posendarstellung.

      Die USK hat den JMStV seit 2011 zusätzlich zum JuschG anerkannt (http://www.usk.de/pruefverfahren/pruefverfahren/). 2016 wurde der JMStV aktualisiert.

      • Es können auch virtuelle/gezeichnete Darstellungen unter Kinder- und Jugendpornographie im StGB erfasst werden. Das liegt daran, dass nicht nur „tatsächliches“, sondern auch „wirklichkeitsnahes“ Geschehen tatbestandlich für entsprechende „Schriften“ im Sinne der Normen ist.

        Umstritten ist eher, ob auch bei Posendarstellungen nach JuSchG, auf virtuelle Darstellungen angewendet werden können, da hier nur von Kindern und Jugendlichen die Rede ist.* Der JMStV ist in dem Punkt klarer.

        Außerdem hat die USK hat in den vorliegenden Fällen doch Trägermedien geprüft. Der JMStV ist an sich nur für Telemedien bzw. ihre Anbieter relevant. Soweit bekannt, erfolgten die USK-Kennzeichnungsverweigerungen jeweils daher (auch) nach 15 Abs. 2 Nr. 4 JuSchG.*

        * Siehe auch dazu: Schwiddessen, Sebastian, Medienbezogenes Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug – Teil 3: Anwendungsfälle von Geoblocking, CR 2017, 681-696

        Die Aktualisierung des JMStV kann jedenfalls auch keine direkte Rolle spielen, da bei den relevanten Abschnitten keine Änderung stattfand. Siehe die Synopse der USK: http://www.usk.de/fileadmin/documents/Publisher_Bereich/JMStV%202016%20Synopse.pdf

        Es wäre daher durchaus auch im Rahmen des Möglichen, vermute ich, dass die BPjM einen der Titel auf Listenteil B oder D indizieren könnte, falls sie eben Posendarstellungen bei minderjährigen bzw. minderjährig wirkenden Figuren feststellt. Das wäre besonders kurios, wenn die entsprechenden Spiele im EU-Ausland problemlos verkauft werden (können), auch in Bezug auf etwaige Besitzverbote, die dann relevant werden.

        • Muss gestehen, dass mir die Anwendung des StGB an der Stelle nicht geläufig war, vielen Dank für die Info. Allerdings war ja bereits klar, dass es nicht um strafrechtlich relevante Inhalte geht.

          Diesen Punkt kann ich allerdings weiterhin nicht nachvollzhiehen: „Dass lediglich Posendarstellungen im Sinne des JuSchG festgestellt wurden, kann im Übrigen wohl auch nur darauf hindeuten, dass die USK-Gremien keine Figuren unter 14 Jahren, also rechtlich gesehen Kinder, in Posendarstellungen bei diesen Titeln, wie Galgun2, gefunden hat.“

          In § 15, Absatz 2 JuSchG heißt es „Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen“. Daraus kann man also nicht ableiten, ob nun Kinder oder Jugendliche festgestellt wurden. Wobei mir auch nicht klar ist, warum das einen wichtigen Unterschied für die Entscheidung ausmachen sollte.

  4. A Blob Mai 24, 2018

    Gal*Gun: Double Peace hatte alles was Gal*Gun 2 auch hat und das wurde lediglich mit USK 16 bewertet. Wenn es zuvor kein Problem war, warum jetzt?

    • Ich glaube, das lässt sich so pauschal nicht sagen. Das Vorhandensein bzw. die Darstellung einer neuen Figur könnte beispielsweise ausschlaggebend für ein Urteil sein. Ich selbst kann das nicht beurteilen, aber in einigen Punkten werden sich die Spiele sicher unterscheiden – irgendwelche Neuerungen müssen einen Nachfolger ja auch rechtfertigen.

  5. Reflektierer Aug 24, 2018

    Ich tue mich schwer der hier aufgezeigten Argumentation zu folgen. Das Kernargument scheint zu sein „Wenn wir derartige Darstellungen tolerieren, signalieren wir Akzeptanz und senken die Hemmschwelle für tatsächliche Übergriffe auf Kinder“. Analog müsste man aber noch viele andere Dinge verbieten, z.B. alle Spiele in denen andere Leute brutal getötet werden da diese, der selben Logik folgend, ebenso die Hemmschwelle für Gewalt senken.
    Und um Kindern, deren moralischer Kompass sich noch in der Entwicklung befindet, keinem Risiko auszusetzen werden Filme, Spiele, etc. mit verbindlichen Altersfreigaben versehen. Erwachsene können diese Unterscheidung treffen und z.B. das neuste Doom oder Call of Duty kaufen. Warum nicht Gal Gun 2?
    Besonders makaber an der ganzen Geschichte ist dass bis auf Australien praktisch kein anderes Industrieland, nicht mal die als prüde verschrieene USA, ähnliche Regeln hätten. Und auch hierzulande wurde das Gesetz erst wegen der Causa Edathy politisch motiviert um die Posendarstellung erweitert – nicht etwa weil es so viel Sinn macht. Siehe die vielen Beiträge von Anwälten und anderen Angehörigen der Rechtspflege welche die Änderung damals kritisiert haben.
    Zuletzt bleibt das Adjektiv „virtuell“. Hier wird einfach unterstellt dass charakterlose Wesen im Animelook, gerendert in Videospielgrafik, vom Konsumenten in irgendeiner Form zu echten Menschen gleichgesetzt werden. Das ist so weit hergeholt dass ich wirklich nicht weiß was ich noch dazu sagen soll. Aber es steht ja jedem frei sich mal einen kurzen Gal Gun 2 Trailer auf Youtube anzugucken und sich die Frage zu stellen ob es sich hier um ein Spiel mit solch bedenklichem Inhalt handelt dass es nicht mal Erwachsene kaufen dürfen (und im Rest von Europa jeder Zehnjärige).

    • Ich möchte an dieser Stelle kurz wiederholen, dass der Vergleich zu Gewaltdarstellung hinkt. Davon abgsehen, dass es eine andere Diskussion ist, die mit dieser nichts zu tun hat und um die es hier nicht geht. Dennoch ein kurzes Wort zur Unvergleichbarkeit: Es gibt in der Realität durchaus legitime oder zumindest legitimierte Gewalt. Das Militär ist nur ein Beispiel, einfache Selbstverteidigung ein anderes. Aber es gibt ausnahmslos keine reale Situation, in der Sex zwischen Erwachsenen und Kindern in unserer Kultur legitim oder legitimiert wäre. Allein deshalb sind die Themen grundverschieden.

      Dann noch ein anderer Hinweis: Dass Erwachsene das Spiel nicht kaufen dürfen, ist natürlich ein Missverständnis. Es steht jeder Person frei, das Spiel zu importieren, online zu bestellen oder herunterzuladen. Ja, sogar im Laden darf man es kaufen. Es gibt hier kein Verbot. Die Tatsache, dass es kein USK-Siegel hat, führt lediglich dazu, dass die meisten Händler davon absehen, es überhaupt einzukaufen. Digitale Distribution ist davon nicht betroffen, außer eine Plattform – wie z.B. der Nintendo eShop – erfordert ebenfalls ein USK-Siegel für den Verkauf in Deutschland. Es gibt hier also keinerlei Bevormundung, von der immer die Rede ist. Kauf es dir einfach, wenn dir danach ist. Niemand wird dich daran hindern.

      • Felix Mai 16, 2021

        Ob die Darstellungen in Gal Gun 2 eine normalisierende Wirkung haben könnte finde ich nicht schwer zu glauben. Nachdem ich das Spiel inzwischen etwa 8 Stunden gespielt habe kann ich auch versichern dass der Trailer lediglich die harmlosesten Szenen zeigt.

        Was ich jedoch schwer zu glauben finde ist, dass der Vergleich mit Gewaltdarstellungen hinken würde. Der Kommentar des Autors legt eher nahe dass so eine Normalisierung von Gewalt bereits passiert ist. Ich glaube nicht, dass Polizeigewalt und militärische Gewalt normal sind. Sie sollten Ausnahmen sein, zu deren Vermeidung wir alles Menschenmögliche beitragen sollten, anstatt sie zu feiern, zu verherrlichen oder in fetischistischem Detail zu porträtieren.

        Aber mir ist klar, dass ich hier nur what-about-ism betreibe. Die Situation mit Gewaltdarstellungen sollte keine Auswirkung auf die Entscheidung zu diesem Thema haben. Und der Punkt des Artikels war, dass die USK lediglich der Gesetzeslage folgt. Ob die Gesetzeslage gut ist oder geändert werden sollte ist eine größere Debatte für die der Kommentarbereich hier der falsch Ort ist.

  6. Apfelfreund Jul 1, 2019

    Dies hier ist ein Top Beitrag. Ein bisschen hat er mich an Bild-blog erinnernt.

    Es hat unsere Zivilisation genug Zeit gekostet Kinder von Sexualität los zu sagen (vom antiken Griechenland (Orgien) über das Mittelalter (Heirat) bis ins 20te Jahrhundert).